Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in
einem Strafprozess ergangenen Urteils. Die Strafe wird durch
staatliche Organe erzwungen
Dazu gibt es das Gebiet des Strafvollstreckungsrechts: §
449 ff. Strafprozessordnung.
Die darin enthaltenen Regelungen passen nicht immer auf den
Einzelfall.
Daher haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer
Strafvollstreckungsordnung geeinigt.
Für die Gerichte ist diese Vereinbarung nicht bindend, wird aber
i.d.R. in der Praxis befolgt. |