Definition
"Behörde"
Eine Behörde ist gemäß § 1
Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter
fallen neben den klassischen
Verwaltungsträgern auch Organe der
Legislative und der Judikative, sofern sie
Verwaltungsentscheidungen treffen (z. B. der
Bundestagspräsident bei der Erstattung von
Wahlkampfkosten oder der Präsident eines
Gerichts bei der Erteilung eines
Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch
Beliehene (z. B. die Sachverständigen des
TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als
Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte
übertragen wurden.
Institution eines Staates
auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder
Gemeindeebene) mit besonderen Rechten, z.B.
Aufgaben im Rahmen der öffentlichen
Verwaltung.
Dazu existieren organisationsrechtliche
Vorschriften, in den die Aufgaben und
Befugnisse beschrieben sind.
Beispiele: Gemeindeordnung (GemO),
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
Gewerbeaufsicht (GewAuf)
Baden-Württemberg,
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