Staatsanwält/innen dürfen Bürger/innen zu Unrecht in Strafverfahren
bringen,
obwohl die Akten eindeutig belegen, dass eine Straftat nicht vorliegt.
Wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden und beantragen, dass die
Strafanzeige mangels Tatbestand eingestellt wird, fallen Anwaltskosten
und enorme psychische Belastungen an, die nicht vom Staat ersetzt bzw.
mit einem Entschuldigungsschreiben gemindert werden.Beispiel:
Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung durch Nachbarin-X.
Dokumentation auf meiner Fall-Homepage:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwalt.htm
und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafverfahren2013.htm
Offensichtlich zu Unrecht eingeleitete
Strafverfahren sind für mich Straftaten der verantwortlichen Staatsanwält/innen.
Dafür werden sie in unserem "Rechtsstaat" nicht zur Verantwortung
gezogen.
Unterlassene Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft können zu ungerechten
Urteilen in Strafverfahren oder anderen Gerichtsverfahren führen.
Für die Betroffenen bedeutet dies hohe Gerichts- und Anwaltskosten,
die die Schäden beispielsweise von Ladendiebstählen weit übersteigen
können.
Offensichtlich zu Unrecht unterlassene
Strafverfahren sind für mich Straftaten der verantwortlichen Staatsanwält/innen.
Dafür werden sie in unserem "Rechtsstaat" nicht zur Verantwortung
gezogen.
Mehrfach überführte Ladendieb/innen können ins Gefängnis
kommen, auch wenn der Geldschaden weiter unter den Beträgen liegt, die
unschuldige Bürger/innen für Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen
müssen.
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