Entscheidungen von Gerichten können mit einem
Rechtsmittel angefochten werden. An eine
Hauptverhandlung mit dem Urteil (Tatsacheninstanz)
kann sich ein Rechtsmittelverfahren (Rechtsmittelinstanz)
anschließen. Rechtsmittel im Strafrecht:
Beschwerde Berufung
Revision Wiederaufnahme
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