Kriminell kann es werden, wenn die
Polizei auf eine solche Vorladung verzichtet,
und die
Betroffenen unangekündigt mit 2 Personen aufsucht. Bei diesem "plötzlichen
Überfall" kann es sein,
dass die zwei Polizisten es vermeiden,
vorher über die Rechte des Beschuldigten aufzuklären.
Bei einer späteren Beschwerde kann dies nicht bewiesen werden, weil zwei
Personen gegen eine Person rechtswidrig gehandelt haben.
So geschehen im Zusammenhang mit dem Polizeirevier Weil am Rhein. Die
dazu
anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde "natürlich"
von der Führungsebene und von der Staatsanwaltschaft Lörrach
zurückgewiesen.
Wer also genügend Mut hat, wird trotzdem dieses
rechtswidrige Verhalten als Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, auch
wenn die Chancen gering sind.
Die Polizei, und vor allem das Polizeirevier Weil am
Rhein, gibt selten Fehler zu.
Dazu hat die Polizei, und vor allem das Polizeirevier
Weil am Rhein, die bedingungslose Unterstützung der Staatsanwaltschaft
und von Richtern des Amtsgerichts Lörrach
(Richter Tobias Trefzer, jetzt beim Amtsgericht Freiburg,
Richterin Dr. Yvonne Puchinger, jetzt bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach,
Richter Axel Frick, Amtsgericht Lörrach).
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