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Eine polizeiliche Vorladung ist in der Regel nur eine Einladung, die
man nicht akzeptieren muss. Im folgenden ein Beispiel, wie man diese
"Einladung" absagen kann. |
Kriminell kann es werden, wenn die Polizei sogar
auf eine solche Vorladung verzichtet, und die Betroffenen
unangekündigt mit 2 Personen aufsucht. Bei diesem "plötzlichen Überfall"
kann es sein, dass die zwei Polizisten es vermeiden, vorher über die
Rechte des Beschuldigten aufzuklären. Bei einer späteren Beschwerde kann
dies nicht bewiesen werden, weil 2 Personen gegen eine Person
rechtswidrig gehandelt haben. So geschehen im Zusammenhang mit dem
Polizeirevier Weil am Rhein. Die dazu
anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde "natürlich"
von der Führungsebene und von der Staatsanwaltschaft Lörrach
zurückgewiesen. Wer also genügend Mut hat, wird trotzdem dieses
rechtswidrige Verhalten als Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, auch
wenn die Chancen gering sind. Die Polizei, und vor allem das
Polizeirevier Weil am Rhein, gibt keine Fehler zu. Dazu hat die Polizei,
und vor allem das Polizeirevier Weil am Rhein, die bedingungslose
Unterstützung der Staatsanwaltschaft und von einem
Richter des Amtsgerichts Lörrach.
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Hier ein Beispiel von mir,
wie man sich gegen eine solche polizeiliche Vorladung wehren kann. |
Gertrud Moser, ...... 79589 Binzen, Tel. ..................,
Email: ............
Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
(Datum............).
Az ST/1.....................
Ihre Vorladung zum Verhör vom ........201...., Eingang am ......201..
Termin: Montag, .................. 10 Uhr
Sehr geehrter Herr .(Verfasser der Vorladung)........
sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Zu dem genannten Termin werde ich nicht erscheinen,
d.h. ich sage diesen Termin ab.
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2. |
Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerechter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen der
Nachbarin-X entstanden ist.
Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt und
Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt.
Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall!
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3. |
Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen
(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).Auch damals
kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an.
Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung begangen
habe.
Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer
Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine
Strafverteidigerin telefonisch zurück.
Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss. Ich
beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen Gespräch
informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe. Dann
informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich aus Unkenntnis
akzeptierte (1.840,68 €).
Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte
dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht.
Als sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie
am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der
Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten.
Dann wurde das Strafverfahren eingestellt.
Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue
Falschaussagen von
Nachbarin-X.
Die Anwältin stellte von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine
Enttäuschung über ihr Verhalten gab es keine Antwort.
Um mich gegen die Falschaussagen der
Nachbarin-X zu wehren, habe ich
nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht. (Rechtsanwalt Dr. Dr.
Anwalt 7, Baden-Baden). Er hat mich über längere Zeit hingehalten und
dann hintergangen. Ich habe umsonst an Ihn viel Geld bezahlt.
Dokumentiert ist dies als
Anwalt 7 auf meiner Homepage.
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4. |
Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele Anwälte
nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe Gerichts- und
Anwaltskosten hatte. Daher beantrage ich unverzügliche
Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach oder der Staatsanwaltschaft, weil
ich mich im Moment selbst vertrete. Aufgrund der Akteneinsicht
entscheide ich dann, ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme.
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5. |
Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B. durch
umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien. Auf
meiner Homepage ist ausführliche dokumentiert, welche rechtlichen,
finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen ungerechten
Rechtsfall erlitten haben und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht.
Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das Verhalten der Polizei
seit 2009.
Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche Belastungen.
Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür.
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6. |
Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor
warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.
Eines von vielen Beispielen:
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html
Langes Zitat daraus,
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hier nur ein kleiner Teil.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig:
„Einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung müssen – und
sollten – Sie niemals Folge leisten.“
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G. Moser (Unterschrift) |
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