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Polizeiliche Vorladung


Eine polizeiliche Vorladung ist in der Regel nur eine Einladung, die man nicht akzeptieren muss. Im folgenden ein Beispiel, wie man diese "Einladung" absagen kann.
Kriminell kann es werden, wenn die Polizei sogar auf eine solche Vorladung verzichtet, und die Betroffenen unangekündigt mit 2 Personen aufsucht. Bei diesem "plötzlichen Überfall" kann es sein, dass die zwei Polizisten es vermeiden, vorher über die Rechte des Beschuldigten aufzuklären. Bei einer späteren Beschwerde kann dies nicht bewiesen werden, weil 2 Personen gegen eine Person rechtswidrig gehandelt haben.

So geschehen im Zusammenhang mit dem Polizeirevier Weil am Rhein. Die dazu anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde "natürlich" von der Führungsebene und von der Staatsanwaltschaft Lörrach zurückgewiesen. Wer also genügend Mut hat, wird trotzdem dieses rechtswidrige Verhalten als Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, auch wenn die Chancen gering sind. Die Polizei, und vor allem das Polizeirevier Weil am Rhein, gibt keine Fehler zu. Dazu hat die Polizei, und vor allem das Polizeirevier Weil am Rhein, die bedingungslose Unterstützung der Staatsanwaltschaft und von einem Richter des Amtsgerichts Lörrach.
 


Hier ein Beispiel von mir,
wie man sich gegen eine solche polizeiliche Vorladung wehren kann.
Gertrud Moser, ...... 79589 Binzen, Tel.  ..................,  Email: ............
 

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein

(Datum............).

Az ST/1.....................
Ihre Vorladung zum Verhör vom ........201...., Eingang am ......201..
Termin: Montag, .................. 10 Uhr



Sehr geehrter Herr .(Verfasser der Vorladung)........
sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. Zu dem genannten Termin werde ich nicht erscheinen,
d.h. ich sage diesen Termin ab.
 
2. Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerechter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen der
Nachbarin-X entstanden ist.
Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt und
Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt.


Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall!

 
3. Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen
(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).

Auch damals kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an.
Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung begangen habe.

Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine Strafverteidigerin telefonisch zurück.
Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss. Ich beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen Gespräch informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe. Dann informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich aus Unkenntnis akzeptierte (1.840,68 €).

Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht.
Als sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten. Dann wurde das Strafverfahren eingestellt.

Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue Falschaussagen von Nachbarin-X. Die Anwältin stellte von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine Enttäuschung über ihr Verhalten gab es keine Antwort.

Um mich gegen die Falschaussagen der Nachbarin-X zu wehren, habe ich nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht. (Rechtsanwalt Dr. Dr. Anwalt 7, Baden-Baden). Er hat mich über längere Zeit hingehalten und dann hintergangen. Ich habe umsonst an Ihn viel Geld bezahlt.
Dokumentiert ist dies als Anwalt 7 auf meiner Homepage.

 

4. Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele Anwälte nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe Gerichts- und Anwaltskosten hatte.

Daher beantrage ich unverzügliche Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach oder der Staatsanwaltschaft, weil ich mich im Moment selbst vertrete. Aufgrund der Akteneinsicht entscheide ich dann, ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme.
 

5. Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B. durch umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien.

Auf meiner Homepage ist ausführliche dokumentiert, welche rechtlichen, finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen ungerechten Rechtsfall erlitten haben und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das Verhalten der Polizei seit 2009.
Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche Belastungen.
Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür.
 

6. Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.

Eines von vielen Beispielen:
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html

Langes Zitat daraus, .................................................
hier nur ein kleiner Teil.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig:
„Einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten.

.................................................
 

  G. Moser  (Unterschrift)

Nach oben Ermittlungsverfahren Polizei kommt unangekündigt Polizei: Vorladung Befragung Strafprozess Strafverfahren-Einstellung Ladendiebstahl Psychopath/innen


Letzte Änderung: 11.02.2020

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