1. Unerwartetes Ereignis: Während ich
meiner Nachbarin den oberen Satz zugerufen habe,
kam vom oberen Teil der Straße der
Auszubildende des Steuerberaters und betrat das Gebäude.
Relativ schnell
kam die Mitarbeiterin-X heraus und rief mir zu,
ich solle doch mal zum Arzt gehen.
Ich antwortete
sinngemäß, dass ich schon beim Arzt aufgrund meines Rechtsfalls
bin.
Außerdem gestehe ich mir das Recht zu, meine Nachbarin an
ihre Falschaussagen zu erinnern, unter denen ich seit Jahren in
einen umfangreichen Rechtsfall gekommen bin.
Die Belastungen
erzähle ich in größeren Abständen meiner Hausärztin.
Dass ich schon beim Arzt bin, war eine spontane Reaktion von
mir.
Im Nachhinein
habe ich die Vermutung, dass der Azubi etwas Schreckliches oder
Abfälliges über mich der Mitarbeiterin-x mitgeteilt hat, aber
nicht meinen wirklichen Zuruf.
Auf spätere
schriftliche Nachfrage bei ihr, bekam ich nie eine Antwort.
Vor Gericht musste sie auch nicht erscheinen. Als der Azubi bei
der Gerichtsverhandlung ihren Namen nennen sollte, antwortete
er, dass er das vergessen hat.
(Wie bitte, völlig
unglaublich)
Wo sich in dieser Zeit Nachbarin-X
befand, weiß ich nicht. Vielleicht stand sie noch an der
Abzweigung der Straße, so dass die Mitarbeiterin-X sie
gesehen hat.
Oder Nachbarin-X hielt sich ein Stück
weiter auf. Dann konnte die Mitarbeiter-X sie nicht
sehen, weil mein Grundstück am Rand mit Bäumen und Büschen
bewachsen ist.
Beim Einspruch zum Strafbefehl habe ich eine
Umgebungskarte beigelegt, aber die wurde nicht benutzt. Ich
benutze jetzt eine ähnliche Karte. |