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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 

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Angebliche Beweise für den Strafbefehl vom 22.1.2017


Beweismittel im eingegangenen Strafbefehl
Auszug aus dem am 28. Dez. 2017 eingegangenen Strafbefehl:

 Angebliche Beweise im Strafbefehlsantrag von Staatsanwältin Schaper. Akzeptiert von Richter Frick. Bei der Zustellung des Strafbefehls am 28. Dez. 2017 waren diese Beweismittel genannt, aber die Einlassung vom 28.11.2017 und der Strafantrag vom 22.11.2017 waren nicht dabei.

Ich weiß nicht mehr, ob ich 2017 begriffen habe, dass diese "Einlassung" ein Schreiben von mir war.

Am 28.11.2017 bekam ich unangekündigten Besuch von zwei Polizisten, bei dem ich nicht begriffen habe, worum es wirklich geht. Am gleichen Tag habe ich dann an die Polizei geschrieben.Dieses Schreiben ist nun ein Beweis für den Strafbefehl, weil es Einlassung vom 28.11.2017 heißt.
Ich verneine das. Es ist kein Beweis!!!
 



Tatsächlich verwendete Beweismittel erfahre ich erst
über die Akteneinsicht am 4. Jan. 2017

Erst durch die Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 habe ich die schlimmen Belastungen durch den Strafbefehl begriffen. Heute halte ich diesen Strafbefehl für rechtswidrig,
weil bei der Zustellung die wichtigsten Informationen fehlten.

Erst durch die Akteneinsicht kann man belegen,dass dieser Strafbefehl extrem rechtswidrig ist.
Staatsanwältin Schaper, später in meinem Fall verheiratet als Sauer hat eine schlimme Straftat gegen mich begangen.

Ich lege mich jetzt nicht fest, welche Straftat und wie viele es im Laufe der Zeit wurden.
Sie hat meinen Einspruch am 10. Jan. nicht akzeptiert. Bei der späteren Strafanzeige gegen Nachbarin-X war sie auch untätig.


Hier sind die tatsächlich von Staatsanwältin Schaper verwendeten Schriftstücke gegen mich, die keine Beweise zu meinem Nachteil sein können.


Beweise 1 - 7 zum Lesen

Einlassung vom 28.11.2017,
d.h. mein Schreiben an POK Lindermer nach seinem unangekündigten Polizeibesuch mit einem Kollegen   Mehr...

Vermerk von POK Lindermer vom 28.11.2017 mit unwahren Angaben über mich    Mehr...
Email von mir am 01.12.2017 an POK Lindermer.   Mehr...
Strafanzeige und Strafantrag von Nachbarin-X am 22.11.2017 bei POK Lindermer.
Sie enthält 17 Falschaussagen.     Mehr...
Schreiben vom 28.11.2017 vom Zeugen-X an POK Lindermer     Mehr...
Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister.

In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden außerdem ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche, in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen in das Register eingetragen.

Strafanzeige und Strafantrag von Nachbarin-X am 22.11.2017 bei POK Lindermer.
Sie enthält 17 Falschaussagen.     Mehr...

Informationen zum Strafprozess:  5 Arten von Beweismittel  (Strengbeweis)

1. Augenscheinnahme
Unklar, ob der Vermerk von POK Lindermer am 28.11.2017 durch den unangekündigten Polizeibesuch. dazu gehört, den ich in der Akteneinsicht am 4. Jan. entdeckt hatte
2. Parteivernehmung: 
Meine Einlassung vom 28.11.2017 durch den unangekündigten Polizeibesuch ?
Rechtlich sehr bedenklich bzw. verboten?

Später gehören die Aussagen von Nachbarin-X (Falschaussagen) und des Zeugen-X in der Gerichtsverhandlung vom 02.09.2019 dazu

3. Urkunden: 
Strafantrag v
om 22.11.2017 mit etwa 17 Falschaussagen über mich von Nachbarin-X
4. Zeugenbeweis: 
Nachbarin-X
Zeuge-X für eine mündliche Aussage
5. Sachverständige  (Entfällt hier)

 Vorherige Videos dazu:
"Harmloses Ereignis verursacht Skandalurteil"  "Polizeibesuch ohne Ankündigung"

Letzte Änderung: 19.02.2025

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