Aufgrund meines Einspruchs im Jan
2018 gegen den ersten
Strafbefehl in meinem Leben, der durch die Falschaussagen von Nachbarin-X entstanden ist, rechnet ich damit, dass dann auch
Ermittlungen gegen Sie beginnen. Das war ein
völliger Irrtum von mir, daher erstattete ich im Mai 2018
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.
Diese Strafanzeige wurde von Staatsanwältin Schaper bearbeitet.
Sie hat aber den Strafbefehl gegen mich beantragt.
Das halte ich nicht für rechtens. Es verstößt gegen das Prinzip
der Gewaltenteilung bzw. das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle
in einem Rechtsstaat.
Daher war es logisch, dass sie sich sehr anstrengt,
Nachbarin-X zu entlasten.
Und so ist es tatsächlich geschehen. Beweis:
Interne Verfügung am 15. Mai. 2018 von
StA'in Schaper Eine Reaktion auf
meinen Einspruch vom 10. Jan . 2018 gab es erst am 27.
Aug. 2018.
Ich musste über ein halbes Jahr warten.
Ich wusste nicht einmal, ob mein Einspruch rechtsgültig war,
weil keinerlei Schreiben vom Amtsgericht kamen.
Gegen Zahlung von 300 Euro sollte das Strafverfahren vorläufig
eingestellt werden. Wenn ich das getan hätte,
hätte Nachbarin-X bald wieder beim Polizeirevier Weil am Rhein
eine weitere Strafanzeige gegen mich gestellt. Bei ihren
Falschaussagen gegen mich ist sie seit 2009 sehr kreativ und
wird seit 2009 für glaubwürdig gehalten. Und so muss sie keine
Beweise erbringen. Ausnahme: Zeuge-X für eine angebliche
mündliche Äußerung von mir. Es ist aber weltweit bekannt, dass
Zeugen oft wissentlich oder unwissentlich Falschaussagen machen. |