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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 

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Unangekündigter Polizeibesuch


Als besonderen Service für Nachbarin-X sind zwei Polizisten vom Polizeirevier Weil am Rhein
am 28. Nov. 2017 zu mir ohne Ankündigung gekommen. https://youtu.be/S8GR96HusPA

Wann darf die Polizei ohne Ankündigung kommen?

Normalerweise nur
für eine Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss
oder mit Haftbefehl oder
wenn Gefahr in Verzug ist.
Sicherlich auch bei harmlosen Erkundigungen.

Als besonderen Service für Nachbarin-X sind zwei Polizisten vom Polizeirevier Weil am Rhein am 28. Nov. 2017 zu mir ohne Ankündigung gekommen.
Also mit dem Auto vorgefahren, damit die Nachbarschaft auch wirklich mitbekommt, dass sie mich besuchen. Das ist völlig unüblich, vermutlich rechtswidrig, weil es sich um eine Anzeige wegen Beleidigung handelte.
Online habe ich nirgends einen vergleichbaren Fall gefunden.
Bitte bei mir melden, wenn ihr einen vergleichbaren Fall kennt!

 

 

Bei Strafverfahren gibt es eine ungefähre Reihenfolge:

1. Vorprüfung
a) Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder
b) Prüfung durch die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft.

2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft: Durchführung meist durch die Polizei.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter (Polizeiliche Einladung).
zu einem Verhör oder einer Aussage. Diese kann man ablehnen.

3. Ermittlungsergebnis durch die Polizei
Eventuell Strafanzeige schreiben, teilweise auch als Strafantrag.

4. Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsergebnis
Einstellung oder Fortsetzung des Strafverfahren. 


Beim Strafverfahren gegen mich ist folgendes passiert:

1. Vorprüfung
a) Anzeige von Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein (POK L.......) am 22. Nov. 2017
b) Prüfung durch die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft.

2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft: Durchführung meist durch die Polizei.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter (Polizeiliche Einladung).
zu einem Verhör oder einer Aussage. Diese kann man ablehnen.

Statt einer schriftlichen polizeilichen Vorladung mit Termin und Absagemöglichkeit, kamen POK L....... und ein Kollege am 28. Nov. 2017 unangekündigt vorbei.

Ich war mir der Folgen nicht bewusst, als ich am gleichen Tag ein ausführliches Schreiben an POK L....... per Email schickte.

3. Ermittlungsergebnis durch die Polizei
Eventuell Strafanzeige schreiben, teilweise auch als Strafantrag.
POK L....... hatte aber schon am 22. Nov. einen Strafantrag geschrieben, von dem ich nichts wusste.

4. Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsergebnis
Einstellung oder Fortsetzung des Strafverfahren. 

 

Am 22. Dez. beantragte Staatsanwältin Schaper beim Amtsgericht einen Strafbefehl mit folgender Beweisübersicht:

Beweismittel:

Einlassung vom 28.11.2017 BI. 15 ff

Zeugen:  Nachbarin-X   Binzen BI. 9,  Zeuge-X aus Schopfheim BI. 31

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister (keine Eintragungen)
Strafantrag vom 22.11.2017 BI. 13

So entstand der skandalöse Strafbefehl, zu dem es bis heute (19. Jan. 2025)
keine Entscheidung im Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg 

 

Zwei Polizisten gegen mich ! Wer hat recht ?

Nach dem unangekündigten Polizei"besuch" aufgrund einer Strafanzeige von Nachbarin-X erstellte POK Lindermer einen "Vermerk" über mich, der analog zu meiner Nachbarin-X auch Falschaussagen enthält.
Davon habe ich erst bei einer Akteneinsicht erfahren und daher bei meinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine andere Version dieses "Besuchs" beschrieben.
Video von G. Moser www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, Auch: www.poules.de, www.our-chicken.com, www.huehnerwelt.de usw.


Letzte Änderung: 13.02.2025

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