14.08.2019
31 Cs 86 Js 17536/17
In dem Strafverfahren gegen G.......... Moser
wegen angeblicher Beleidigung
Sofortige Ladung des „Zeugen"
Steuerberater-X-Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist mein derzeitiger Rechtsanwalt, Herr Anwalt 15
abwesend. Weder das Polizeirevier Weil am Rhein noch die
Staatsanwaltschaft Lörrach noch das Amtsgericht Lörrach haben
bisher keine ordnungsgemäßen Ermittlungen zu meinen Gunsten
durchgeführt.
Das belegen die Akten. Die mündliche Verhandlung am 19.11.2018
hat auch nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen hat.
Stattdessen wurde ich vor den Augen des Ehemanns der AE
Nachbarin-X gedemütigt, so dass er und seine Frau mit größter
Schadenfreude leben können, mit dem was sie mir seit 2009 antun.
Aus den Akten und aus dem Verhalten der Polizei, der
Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts ist es offensichtlich,
dass diese Institutionen nicht vorhaben, etwas zu meinen Gunsten
zu tun. Mein derzeitiger Rechtsanwalt kann unmöglich meinen
Fall überblicken.
Ich erwarte von ihm keine überdurchschnittliche Tätigkeit für
mich.
Er hat auch nicht an dem Ereignis teilgenommen, durch das ich
einen Strafbefehl erhalten habe. - 2 -
Daher liegt es an mir, dass ich durch die richtigen Fragen an
die sogenannten „Zeugen" eine Aufklärung erreichen kann.
Natürlich rechne ich damit, dass beide „Zeugen“ mindestens
teilweise Falschaussagen machen und ich dadurch wieder
ungerechte Rechtsfolgen zu tragen habe.
Trotzdem möchte ich versuchen, durch meine Fragen Gerechtigkeit
zu erreichen. Aus dem bisherigen Verhalten des zuständigen
Richters ist auch denkbar, dass er mich in die Berufung zwingen
möchte. Wenn es bis zum 21.08.2019 keine Zusage für die
Ladung dieses „Zeugen“ gibt, beschwere ich mich beim
zuständigen Dienstgericht für Richter und beim
Justizministerium. Adresse: Vorname.... Zuname...., Straße
x, Ort-x (nicht Binzen) Mit freundlichem Gruß G. Moser
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