| |
Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 /
...................
Per Email als
PDF-Dokument
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 19. Februar 2019
31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener
Mitteilungen über Gerichtsverhandlung
|
Hier: |
Anfechtung der Gerichtsverhandlung am
19. 11.2018
|
Ergänzung durch meine Stellungnahme zum Protokoll, das ich
trotz Anforderung erst über die Akteneinsichten durch
Rechtsanwalt 15 im Januar 2019 bekommen habe. |
Sehr geehrter Herr Richter Frick, sehr geehrter Herr
Staatsanwalt,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
im folgenden meine Stellungnahme zum Protokoll.
Sie besteht aus der Abschrift des Protokolls und meinen
Kommentaren in Rahmen.
Vorbemerkung:
Die Gerichtsmitarbeiterin tippte während der mündlichen
Verhandlung ihren Text in ein Notebook. Diese Vorgehensweise
führt meiner Meinung nach nicht zu einem genauen Protokoll.
Ich selbst beherrsche das Schnellschreiben mit dem
10-Finger-System auf einer Tastatur. Wenn ich ein Protokoll
schreiben muss, z.B. bei einem Verein, mache ich das
handschriftlich, weil man m.E. bei der Direkteingabe weniger
mitbekommt. Selbst bei handschriftlichen Notizen ist es
schwierig, alle wichtigen Daten festzuhalten, wenn die
Teilnehmer/innen fortlaufend in einem Gespräch sind.
|
Abhilfe: |
Gesamte mündliche Verhandlung auf Tonträger aufnehmen,
damit mögliche Fehler berichtigt werden können. |
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 2 1. Seite ohne Kommentare
oder Kritik (AS 1133)
|
AZ: 31 Cs 86 Js 17536/17 |
Sitzungsbeginn: |
09:15 Uhr |
hinzuverbunden: 31 Cs 88 Js 10154/18 (2) |
Sitzungsende: |
09:35 Uhr |
|
Dauer: |
20 Minuten |
Amtsgericht Lörrach
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des
Amtsgerichts Lörrach - Strafrichter -
am Montag, 19.11.2018 in Lörrach
Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Frick als Strafrichter
Staatsanwalt Schuller als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Amtsinspektorin L. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In dem Strafverfahren gegen
G.......... Moser, geboren am .......1952 wegen
Beleidigung
begann die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache.
Es wurde festgestellt, dass erschienen waren:
Hauptbeteiligte:
• Angeklagte G.......... Moser
Die Zeugin Nachbarin-X
wurde auf 09:30 Uhr geladen.
Seite 2 mit Kommentaren oder Kritik (AS
1133r)
Der Zeuge Steuerberater-Mitarbeiter-x wurde auf 09:40 Uhr
geladen.
1. Kommentar von G. Moser
Die
"Zeugen" wurden nicht in den Sitzungssaal
hereingebeten und
daher auch weder vom Richter, noch vom Staatsanwalt noch
von mir befragt. |
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 3
zu 1. Kommentar von G. Moser
Nach meinen schriftlichen
Eingaben habe beide unwahre Aussagen bei der Polizei
gemacht.
Da die Aussagen der Zeugen
und meine Aussagen erheblich voneinander abweichen,
hätte die Polizei und später die Staatsanwaltschaft
zusätzlich ermitteln müssen. Das ist nicht geschehen.
Laut Information von RA Anwalt 15, liegt zu den (Falsch-)Aussagen
der AE Nachbarin-X
gegen mich nicht unbedingt ein öffentliches Interesse
vor. Trotzdem muss ich demütigende Aktivitäten durch die
Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht
hinnehmen, und das über einen langen Zeitraum hinweg.
(Psychoterror!) |
Die Personalien der Angeklagten wurden erhoben wie folgt:
G.......... Moser, geb. am ..........1952 in Lörrach, ledig,
Staatsangehörigkeit(en): deutsch, wohnhaft:
...................., 79589 Binzen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die zwei
Strafbefehle.
2. Kommentar von
G. Moser
Soweit
ich mich entsinne, wurden die beiden Strafbefehle nicht
vollständig vorgelesen. Die Aussagen der "Zeugin"
Nachbarin-X bei der
Polizei wurden auch nicht vorgelesen. |
Der Strafrichter stellte fest, dass gegen die Strafbefehle
des Amtsgerichts Lörrach form- und fristgerecht Einspruch
eingelegt wurde.
Die Angeklagte wurde darauf hingewiesen, dass es ihr
freistehe, sich zur Sache und/oder sich zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen zu äußern, oder nicht auszusagen.
Die Angeklagte erklärte: Ich mache Angaben.
Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:
Ich bin pensioniert, zu meiner Pension möchte ich nichts sagen,
ich habe keine volle Pension weil ich länger krank war, ich habe
Bankdarlehen für Renovierungen am Haus, wegen dem Rechtsfall
habe ich hohe Kosten, ich habe ein eigenes Haus, keine
Unterhaltspflichten.
3. Kommentar von G.
Moser
Ich habe keine volle Pension, weil ich lange Jahre aus
gesundheitlichen Gründen nicht mit vollem Deputat gearbeitet
habe, später war ich länger krank. Ich habe ein Bankdarlehen für
Renovierungen am Haus (neue Fenster, neues Dach für ein
Nebengebäude und Flachdachrenovierung bei einem kleinen Anbau).
Zu meinem ungerechten Rechtsfall hatte ich schon zwei Kredite
bei meiner Bank in Anspruch genommen. Davon ist einer immer noch
nicht abbezahlt.
Durch die Gründe für die beiden Kredite ist mein Ruf bei der
Bank negativ beeinflusst worden. Ich habe ein eigenes Haus und
keine Unterhaltspflichten. |
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 4 Zur Sache:
Es geht seit 2009, wie in der Anlage S6. Es steht in der Akte,
es ist eine große Liste. Es ist schlimm, was seit 2009 passiert.
4. Kommentar von G.
Moser
Zur Sache:
Seit 2009
wehre ich mich erfolglos gegen Falschaussagen der
"Zeugin"
Nachbarin-X. Sämtliche Aussagen vor der Polizei, vor
Gericht und bei der Staatsanwaltschaft sind in Anlage S 6 beim
Einspruch vom 10.01.2018 aufgelistet.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht haben sich
nachweislich geweigert, Maßnahmen gegen die Falschaussagen der
AE
Nachbarin-X zu unternehmen. |
5. Kommentar von G.
Moser
Nachträgliche
Protokollergänzung Vor 2009 hatte ich weder mit der Polizei noch mit Gerichten
Erfahrung.
Daher hatte ich mich auf Anwälte verlassen.
Jetzt nach so vielen Jahren ist offensichtlich und nachweisbar,
dass die Anwälte zuwenig getan hatten, untätig waren oder mich
sogar hintergangen haben. Ein Anwalt hat sich meinen Wünschen
widersetzt und eigenmächtig gehandelt.
Daher habe ich beantragt, den durch die Falschaussagen
der AE
Nachbarin-X entstandenen Aktenberg beizuziehen. Dazu gibt es
auch Bilder. Anlage S 9.
Aber auch ich habe die Polizei, die Gerichte und die
Staatsanwaltschaft erfolglos auf de Falschaussagen der
AE
Nachbarin-X hingewiesen. Alle waren bis heute untätig und haben
notwendige Ermittlungen und Beweise verhindert. Aus Protest gegen die Eingabe des PHK Pfaff bei der
Staatsanwaltschaft, bei dem er meine Eingabe beim Europäischen
Gerichtshof nicht positiv beschrieben hatte und auch sonst
einseitig gegen mich ermittelt hat, habe ich am Tag des
Einspruchs zum 2. Strafbefehl die 5 Pakete meiner leider
erfolglosen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof abgegeben.
Damit ist
auch belegt, wie die Polizei, die Justiz und eigene
Anwälte die notorische Lügnerin
Nachbarin-X zu Unrecht
begünstigt und mich mit rechtlichen Folgen, Anwalts-, Gerichts-
und Verwaltungskosten belastet haben.
Das ist purer Psychoterror und extremes Mobbing für mich. Jetzt bin ich noch kriminalisiert worden, obwohl m.E. die
untätigen Personen in meinem Fall die wirklichen Kriminellen
sind. |
Auf Frage:
So blöd bin ich nicht mehr. Ich habe den Sachverhalt
wahrheitswidrig (f) geschildert. Was sie geschildert hat ist krass.
Ein Jahr vorher lief sie bei einer Nebenstraße vorbei und sie
sagte, wann gibt es mal eine Gerechtigkeit.
Jetzt bei diesem Fall ging sie vorbei. Ich sagte, wann nehmen
sie die Falschaussage zurück, ich stehe immer unter Schock.
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 5
6. Kommentar von G.
Moser
Auf
Frage, dass ich zur AE
Nachbarin-X "Du elendiges
Lügenluder..." gesagt haben soll, habe ich sinngemäß
geantwortet.
So blöd bin ich nicht, dass ich die duzen würde.
Ich habe den Sachverhalt ausführlich wahrheitsgemäß (nicht
wahrheitswidrig) geschildert.
Was sie (AE
Nachbarin-X) geschildert hat, ist krass.
Ein Jahr vorher lief sie auf einer Nebenstraße an mir vorbei und
ich sagte zu ihr, wann gibt es mal eine Genugtuung oder
Gerechtigkeit. Bei diesem Vorfall lief sie wortlos vorbei.
Am 22. November 2018 rief ich ihr zu:
Wenn nehmen Sie endlich ihre Falschaussagen (Mehrzahl !!!)
zurück.
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf. |
Sie haben nie überprüft ob sie Sozialtherapeuten ist. So eine
müsste Konfliktlösungen machen können.
Ich will, dass sie die Falschaussage zurück nimmt. Dies steht ja
auch auf meiner Homepage. Es ist eine Belastung für mich. Mehr
wollte ich nicht.
7. Kommentar von G.
Moser
Sie haben nie überprüft, ob sie Sozialtherapeutin ist.
Wenn sie es wäre, müsste sie sich bei Konflikten anders
verhalten.
Zu dieser Berufsausbildung gehören spezielle Gesprächstechniken,
um Konflikte zu lösen. Ich habe dies am
Beispiel erklärt:
1. Was soll die Angesprochene tun?
Wenn nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen (Mehrzahl !!!)
zurück. 2. Warum soll sie es tun?
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf. Damit habe ich auf meine Belastungen durch diesen äußerst
ungerechten Rechtsfall hingewiesen, die weiterhin bestehen.
Ergänzung zum Protokoll:
Dann war die "Zeugin"
Nachbarin-X wieder so skrupellos und
hat bei der Polizei eine weitere Lügengeschichte erzählt. |
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 6 Parallel kam ein Mitarbeiter vom Steuerberater vorbei und ging
rein. Plötzlich kommt eine Mitarbeiterin raus und mischte sich
ein. Sie sagte ich soll mal zum Arzt gehen. Es muss im Büro
irgendwas erzählt haben, was falsches gesagt.
8. Kommentar von G.
Moser
Parallel kam ein Mitarbeiter vom Steuerberater von oben und
betrat das Bürogebäude. Dabei muss er irgendetwas Abwertendes
über mich gesagt haben.
Plötzlich kam eine Mitarbeiterin vor die Tür und mischte sich
ein. Sie sagte, ich solle mal zum Arzt gehen. |
Auf Frage StA:
Sie soll die Falschaussage zurücknehmen. Danach sagte wie es mir
geht. So soll man es psychologisch ja auch sagen.
Sie sagte sie hat Angst vor mir, ich verfolge sie.
Ich duze die doch nicht. Ich bin nicht so primitiv wie sie mich
beschreibt.
9. Kommentar von G.
Moser
Auf Frage StA:
Sie sollte die Falschaussagen zurücknehmen.
Danach sagte wie es mir geht. So soll man es psychologisch ja
auch sagen. Sie sagte bei der Polizei aus, sie hat Angst vor mir, ich
verfolge sie. Das kann nicht wahr sein. Ich duze die doch nicht.
Ich bin nicht so primitiv, wie sie mich beschreibt. |
Auf Frage zur 2. Sache:
Ich hatte Widerspruch eingelegt und bekam gar keine Antwort.
Deshalb veröffentlichte ich es. Wenn ich was gemacht habe, tue
ich es.
Mein Vorfall ist richtig. Ich zahle nichts.
10. Kommentar von G.
Moser
Auf Frage zur 2. Sache: Ich hatte Widerspruch eingelegt und bekam gar keine Antwort.
Ein/e Bürger/in muss innerhalb von 14 Tagen auf einen
Strafbefehl reagieren, um sich zu wehren.
Für das Gericht gilt so eine Frist nicht. Es gab
keine Reaktion auf meinen Einspruch innerhalb von 14
Tagen. Danach veröffentlichte ich die Falschaussagen der
AE
Nachbarin-X.
Erst am 19.08.2018, also über eine halbes Jahr später kam das
erste Schreiben vom Amtsgericht. Daher sollten sich die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nicht wundern, wenn ich
meine Eingaben nach und nach ergänzt habe. In der Veröffentlichung habe ich nicht einmal die Falschaussagen
berichtigt.
Damit habe ich mir geschadet und sonst niemanden. Ich zahle
nichts.
|
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 7 Seite 3 mit Kommentaren oder Kritik (AS 1135)
Zum zweiten stehe ich dazu. Doch man muss die Umstände sehen.
Ich habe eine Entmündigungsakte. Es gibt bewiesene
Falschaussagen. Es ist eine Beleidigung. Es ist ein unbewiesener
Polizeibericht. Ich bin eine studierte Person.
11. Kommentar von G.
Moser
So ähnlich, aber nicht genau, gilt folgendes: Zum zweiten stehe ich dazu. Doch man muss die Umstände sehen. Es
gibt über mich eine Entmündigungsakte (Beim Betreuungsverfahren
wurde Beschluss gefasst, d.h. es gab keine Betreuung bzw.
Entmündigung aufgrund der (Falsch-)Aussagen der AE
Nachbarin-X. )
Es gibt unbewiesene Falschaussagen.
Seit 2009 werde ich mit Falschaussagen beleidigt und die
Staatsanwaltschaft hat die mehrfachen Falsche Verdächtigungen
der AE
Nachbarin-X abgelehnt. Es ist eine Beleidigung. Es ist ein
unbewiesener Polizeibericht.
Ich bin eine studierte Person.
|
Der Richter regte eine Einstellung gegen eine Auflage an.
Die Angeklagte:
Was ist mit der Falschaussage. Ich sehe nicht ein was zu zahlen.
Es ist ja kein Schaden. Ich bin doch die Geschädigte durch die
Veröffentlichung.
Bei der Höhe der Strafe werden doch auch andere Dinge
berücksichtigt. Sie müssen mich halt zu was verdonnern, wir
leben ja in einem Rechtsstaat.
Für den gesamten Vorfall 300 Euro bezahlen, dann muss ich halt.
Wenn ich sage ich zahle, dann mache ich es auch. Ich finde es
halt ungerecht.
Ich bin ja gemeinnützig tätig. Ich war ja auch bei der
Flüchtlingshilfe tätig, musste es wegen der Belastung des
Rechtsfalls wieder aufhören.
12. Kommentar von G.
Moser
Der Richter regte eine Einstellung gegen eine Auflage an. Die Angeklagte:
(So ähnlich, aber nicht wortwörtlich, halte ich den folgenden
Text nicht für richtig:)
Was ist mit den Falschaussagen. Ich sehe nicht ein,
etwas zu zahlen. Es ist ja kein Schaden (durch mich)
entstanden. Ich bin doch die Geschädigte durch die
Veröffentlichung (Falschaussagen der AE
Nachbarin-X). Bei der Höhe der Strafe werden doch auch andere Dinge
berücksichtigt. Sie müssen mich halt zu was verdonnern, wir
leben ja in einem Rechtsstaat.
(Kann mich an diesen Abschnitt nicht entsinnen, passt auch nicht
zu meinem Sprachgebrauch) Für den gesamten Vorfall 500 Euro bezahlen, dann muss ich halt.
Wenn ich sage, ich zahle, dann mache ich es auch. Ich finde es
halt ungerecht.
Ich bin ja gemeinnützig tätig. Ich war ja auch bei der
Flüchtlingshilfe tätig, und habe wegen der Belastung des
Rechtsfalls wieder aufgehört. |
|
Protokoll-Abschrift und Kommentare am
19.02.2019 von G. Moser
Seite 8 Die Beweisaufnahme wurde eröffnet.
13. Kommentar von G.
Moser
Dieser Satz ist für mich unverständlich, weil keine wirklichen
Beweise zu meinen Gunsten zugelassen wurden. |
Es erging folgender
Beschluss
|
1. |
Das Verfahren wird mit Zustimmung der Angeklagten G..........
Moser und der Staatsanwaltschaft gemäß § 153 a Abs. 2 StPO
vorläufig eingestellt.
|
2. |
Der Angeklagten G.......... Moser wird zur Auflage gemacht, bis zum 15.01.2019 einen Geldbetrag in Höhe von 500 Euro an
.....(gemeinnützige Organisation)..................... zu bezahlen.
|
Die Angeklagte G.......... Moser wurde über die Folgen der
Nichteinhaltung der Auflagen belehrt.
14. Kommentar von G.
Moser
Diese
Belehrung fand nicht statt. Später habe ich Online nach
möglichen Folgen gesucht. RA Anwalt 15 hat mich dann genau
informiert. |
|
Protokoll wurde geschrieben am: 19.11.18
Protokoll wurde fertiggestellt am:
|
Frick
Richter am Amtsgericht |
Amtsinspektorin x......
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |
|