Sehr geehrter Herr Anwalt 15,
eben habe ich in meiner Ereignisliste nachgesehen. Nach meinem
Einspruch vom 10. Januar 2018 bekam ich erst am 29.08.2018 ein
Schreiben, nach dem das Verfahren eingestellt wird, wenn ich 300
€ bezahle.
Ist das eine übliche Reaktionszeit auf einen Einspruch?
Bei der Antwort können Sie die Anrede weglassen und sie kurz
halten.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Gertrud Moser
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79589 Binzen
Tel. 07621/.......
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