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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


An Amtsgericht Anfechtung Gerichtsverfahren


Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ...................
 

Per Email als PDF-Dokument und als Postbrief

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 15. Januar 2019

31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung

 

Hier: Anfechtung der Gerichtsverhandlung am 19. 11.2018
Ergänzung mit neuen Erkenntnissen

  

1. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen! (Nr. 1)
 
Nachdem ich vergeblich auf Zusendung des Gerichtsprotokolls vom 19.11.2018 gewartet habe, gebe ich folgenden Inhalt an, der möglicherweise in dem mir nicht bekannten Protokoll enthalten ist oder auch nicht.

Ich war zu Beginn der mündlichen Verhandlung etwas aufgeregt. Das gestehe ich mir zu, weil ich noch nie an einem Strafprozess weder aktiv noch passiv teilgenommen hatte. Richter Frick machte dann eine spöttische Bemerkung zum anwesenden jungen Staatsanwalt. Er stellte die Frage in den Raum, ob für mich ein psychiatrisches Gutachten beantragt werden soll.

Meine Freundin war im Zuschauerraum und hat dies auch mitbekommen.

Sie fand es wie ich als eine Respektlosigkeit mir gegenüber.

Sie wohnt in Emmendingen und hatte in der Vergangenheit öfters psychisch kranke Frauen über einen bestimmten Zeitraum aufgenommen. Sie unterstützt damit den Verein zur Förderung seelisch Behinderter und Kranker Emmendingen e.V. (VERSE). Der Verein vermittelt und begleitet chronisch psychisch kranke Menschen in Gastfamilien. Sie hat also ausreichende Erfahrung mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Homepage: www.verse-bwf.de.

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Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.01.2019 Seite 2

Da die Psychiatrie in Emmendingen auch für den Landkreis Lörrach zuständig ist, wäre es sinnvoll, auch diesen gemeinnützigen Verein als Empfänger für Strafzahlungen bei Strafverfahren in Lörrach vorzuschlagen.

Im Übrigen zeigen psychopatische Menschen sehr oft keine Emotionen, vor allem bei Gerichtsverhandlungen.

Damit hat mich Richter Frick vor dem Ehemann der AE Nachbarin-X und zwei jungen Mitarbeiterinnen beim Steuerberater X bloßgestellt.
 

    Es ist also denkbar,
dass sie sich über die Richterbemerkung
amüsiert und später herumerzählt haben.
 
2. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen! (Nr. 2)
 
Vorfall am 26.10. 2018 auf dem Parkplatz des Steuerberater X,
gemeldet mit Schreiben vom 30.10.2018 an die Staatsanwaltschaft Lörrach,
Az 88 Js 11510/18:
 
Die mögliche Unzuverlässigkeit des "Zeugen" könnte folgendes Ereignis belegen:

Am 26.10.2018 war ich hinter den Büschen zur .....Str. x und dem gegenüberliegenden Steuerberatungsbüro mit Gartenarbeiten beschäftigt.

Herr X........ befand sich auf dem Parkplatz mit zwei oder drei jungen Frauen, vermutlich Mitarbeiterinnen des Steuerberatungsunternehmens.
Er äffte mit hoher Stimme eine Frau nach. Ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut.
Es könnte sein, dass er u.a. "Ich war's nicht" geäußert hat. Soweit ich das mitbekommen habe, ist er dabei etwas gehüpft. Die umstehenden Mitarbeiterinnen haben dann gelacht.

Für mich ist das ein Beispiel für mangelnden Respekt einem Menschen gegenüber.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich dabei zur Witzfigur geworden bin.

 

3. Ich sehe nicht ein, warum ich noch irgendeine Zahlung leisten soll.
M.E. habe ich Anspruch auf Schadenersatz
 
Nach langer Bedenkzeit habe ich beschlossen, die 500 Euro nicht zu zahlen.

Ein Teil der Gründe sind in meinem Anfechtungsschreiben zu finden.

Mit Schreiben vom 13.12.2018 an die AE Nachbarin-X      Anlage H 1
habe ich Sie aufgefordert, diese Zahlung zu leisten.

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Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.01.2019 Seite 3

Natürlich war mir klar, dass sie das nicht tun wird.
Durch die bedingungslose Unterstützung ihrer diversen Falschaussagen über mich seit 2009 (Anlage S 6 beim Einspruch vom 10.01.2018) durch die Polizei und Justiz hat sie so etwas nicht nötig.
Und dass bei den vielen Belastungen für mich, die seit 2009 durch sie entstanden sind.

Für mich ist dies ein erneuter Beweis für ihre Skrupellosigkeit, unterstützt durch ihren Mann, ihren Schwiegereltern und neuerdings auch durch den Steuerberater x........ und einige seiner Mitarbeiter/innen.

Dieses Verhalten wird seit 2009 durch die Polizei, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht Freiburg, die Staatsanwaltschaft Lörrach, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe u.a. offensichtlich gefördert, was völlig konträr zu einem Rechtsstaat ist.

Natürlich war dies auch möglich durch meine vielen, nicht ordnungsgemäß arbeitenden Anwält/innen, die mich auf verschiedene Weise nicht unterstützt haben. Dafür musste ich teuer bezahlen. Insgesamt ca. 30.000 Euro für sämtliche Rechtskosten.

Ein derartig ungerechter Rechtsfall gehört in die Öffentlichkeit, was ich auch getan habe. Dafür werde ich neuerdings auch noch zu Unrecht bestraft.

Meine Dokumentation und meine vielen entstandenen Aktenzeichen belegen,

  dass vielfach seit 2009
gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen wurde.
 
 
Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht)
Ein Gericht oder eine Behörde ist verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.
 
Aus diesem Grund beantrage ich hiermit

eine ordnungsgemäße, ausführliche Ermittlung
zu den vielen Falschaussagen der AE Nachbarin-X  seit 2009,
die in Anlage S 6 aufgelistet sind, einschließlich meiner Kommentare.

 

4. Ab November 2017 wurde der Amtsermittlungsgrundsatz wieder verletzt.
Es gab keinerlei Ermittlungen gegen die AE Nachbarin-X und den Zeugen X...   , obwohl sich meine wahrheitsgemäßen Beschreibungen nicht ihren Aussagen decken.

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Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.01.2019 Seite 3

Im Gegenteil:
Es gibt seit 2009 sehr schlimme, unbewiesene Vorwürfe der AE Nachbarin-X.
Daher der Antrag in 3.

Die Reaktion der Staatsanwältin Sauer, geb. Schaper, dass meine Strafanzeige gegen die AE Nachbarin-X vorläufig eingestellt wurde und den Verlauf meines Verfahrens abgewartet wird, ist eindeutig ein Argument, gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstößt.

Es hätte sofort mit Abgabe meiner Stellungnahme an die Polizei am 28.11.2017 von der Polizei und/oder etwas später von der Staatsanwältin Schaper (jetzt Sauer) ermittelt werden müssen. Dies ist nicht einmal mit der Abgabe meiner Strafanzeige geschehen. Die Strafanzeige war eigentlich gar nicht nötig, weil es zu großen Unterschieden in den Falschaussagen der Gegenseite und meinen wahren Schilderungen gab.

Außerdem kann es nicht im Interesse der Staatsanwältin Sauer geb. Schaper sein, dass ihre Entscheidung auf einen Strafbefehlsantrag gegen mich falsch war. Bei der Polizei und Justiz werden i.d.R. keine Fehler zugegeben.

Das belegt ihr Antrag auf Zahlung von 300 Euro als Richter Frick das Verfahren einstellen wollte.
Wofür soll ich denn 300 Euro bezahlen?
Dafür gibt es sogar eine Vielzahl von Gegenargumenten.

So wie sich mein Fall sich seit 2009 entwickelt, ist keine einzige Person bei der Polizei und Justiz bereit, nur den kleinsten Fehler zuzugeben.
 

5. Normalerweise enthalten Beschlüsse Begründungen
 
Im Beschluss vom 19.11.2018 sind keine (ausreichenden) Gründe enthalten.
Es fehlen auch jegliche Argumente bzw. Schreiben von Richter Frick zu meinem Einspruch vom 10.01.2018 und Folgeschreiben.

Auf mein Schreiben vom 29.09.2018 mit dem Thema „Schockierende Informationen aus meiner (sehr späten) zweiten Akteneinsicht am 19.09.2018“ habe ich keine Antwort bekommen.

Fast ein Jahr zu Unrecht in ein Strafverfahren gekommen zu sein,
ist eine enorme psychische Folter für mich
und eine enorme Begünstigung der skrupellosen Lügnerin Nachbarin-X durch Polizei und Justiz.

G. Moser
 


Anlage H 1

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Persönlicher Einwurf

 

Frau
Nachbarin-X
..........................Str.

79589 Binzen

Binzen, 13. Dezember 2018

Aktenzeichen:31 Cs 86 Js 17536/17

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
 

Hier: Abtretung der Forderung wegen drastischen Falschaussagen über Gertrud Moser bei der Polizei am 22.11.2017
 
Im oben genannten Strafverfahren haben Sie erneut drastische Falschaussagen bei der Polizei über mich gemacht. Damit wird Ihre Liste mit Falschaussagen bei der Poizei, beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Lörrach seit 2009 im länger.

Am 22.11.2017 haben Sie sich mit Ihren drastischen Falschaussagen ausdrücklich bis in das Jahr 2009 bezogen.

Seit 2009 haben Sie mich massiv zu Unrecht finanziell und rufmäßig geschädigt und Sie sehen Ihr verheerendes, schädigendes Verhalten immer noch nicht ein.

Damit fordere ich Sie auf 500 EUR bis spätestens 20.12.2018 zu zahlen an:

Arbeitskreis Miteinander e.V. Freundeskreis „Fürenand"
Bankverbindung: IBAN DE67 6839 0000 0000 6611 98
BIC VOLODE66XXX bei Volksbank Dreiländereck

Geben Sie auf der Überweisung folgendes unbedingt an:

Amtsgericht Lörrach, 31 Cs 86 Js 17536/17
Verwendungszweck: Freundeskreis „Fürenand" Efringen-Kirchen.

Außerdem fordere ich Sie auf, die geleistete Zahlung durch Vorlage der Kopie des Zahlungsbeleges nachzuweisen.
Sie können mir diesen Beweis in meinen Briefkasten werfen.

Ich habe einige Zeit ehrenamtlich bei diesem Freundeskreis mitgearbeitet.
Dann wurde die Belastungen meines durch Sie verursachten langjährigen Rechtsfall so schlimm, dass ich diese Tätigkeit eingestellt habe.

G. Moser


Geändert am:   06.02.2025

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